Geschichte

Vorbemerkungen

Bekanntlich schenkte im Jahre 974 Kaiser Otto II. die “civitasZuenkouua” der Merseburger Bischofskirche.

Die wirtschaftliche Nutzung des Territoriums dürfte durch die Vergabe von Lehen gesichert worden sein. Anfangs war Zwenkau ausschließlich von Slawen bewohnt. Der Eigenbesitz (Allodium) des auf dem Burgberg sitzenden slawischen Herrn wurde mit ziemlicher Sicherheit in ein Mersburger Lehn verwandelt. Auch -oder vor allem- die Kirche des St.Laurentiusmuß mit umfangreichen Besitz ausgestattet worden sein. Leider existieren zu den mittelalterlichen Lehnsverhältnissen in Zwenkau nur wenige Quellen.

Man kann annehmen, dass im Ort einige größere Höfe existierten. Der sogenannte “Sattelhof” findet als erster (1431) Erwähnung. Nach 1600 gibt es in Zwenkau neben dem Schlossgut (als “Vorwerk”, später “Kammergut” bezeichnet, zu dem die Schäferei gehörte) einen Merseburger Forsthof (1713 nach dem Stadtbrand zum Vorwerk geschlagen), daneben zwei Rittergüter in Kotzschbar und Imnitz.

Der Kirchenbesitz (Kirchlehn) wurde vermutlich nicht als Ganzes, sondern an zahlreiche kleine Lehnsnehmer (Bauern) vergeben. Ein Pfarrgut gab es erst nach 1712. Über den Grundbesitz des Städtischen Rates liegen – sieht man vom “Sattelhof” ab – aus älterer Zeit noch keine Erkenntnisse vor.

Neubelehrungen

Neubelehnungen wurden immer dann vorgenommen, wenn der Lehnsgeber oder der offizielle Lehnsnehmer wechselte. Neben Todesfällen boten dazu Amtswechsel und Verkäufe Veranlassung. Neu- oder Wiederbelehnungen bedurften stets der Beurkundung. In vorreformatorischer Zeit wurde der Vorgang als Rechtsakt in den bischöflichen Lehnsbüchern vermerkt und durch Zeugen beurkundet, nach der Reformation wurden recht umfangreiche Lehnsurkunden (-briefe) ausgestellt.

Sind die Angaben in den Lehnsbüchern äußerst knapp gefasst und für die Nachwelt oft nur schwer zu deuten, so sind die Lehnsurkunden sehr viel konkreter und genügen damit weitaus besser den gewachsenen Rechtserfordernissen. Zugleich sind sie für die Geschichtsforschung verständlicher und informativer. Den Letztere enthalten neben den Angaben zu Lehnsgeber und -nehmer die Zahl, Art und Größe der (nach Hufen bzw. Acker bemessenen) Flurstücke (Äcker, Wiesen, Weiden, Gärten, Gehölze, Gewässer …), die Baulichkeiten sowie die dem Lehnshof “anhaftenden”, d.h. zu leistenden Dienste und Zinse zu Zwenkau und Zeschwitz. Der Lehnsnehmer seinerseits hatte ein Ritterpferd zu stellen (bzw. zu versteuern), seine Zinszahlungen an einem festgelegten Tage zu leisten.

Seine Privilegien waren: niedere Gerichtsbarkeit, Kirchenpatronat zu Zeschwitz, die Auswahl und Entsendung von zwei Stipendiaten an das Domstiftgymnasium zu Merseburg und das Recht zur weiteren Vergabe des Hofes insgesamt (Verkauf) oder die Verpachtung von Teilflächen.

Demnach ist zu unterscheiden zwischen dem offiziellen Lehnsnehmer (seit dem Erbkauf von 1595 der Zwenkauer Rat) und dem “Besitzer” (der den Hof selbst bewirtschaftete oder bewirtschaften ließ). Der vierköpfige Stadtrat wurde rechtlich durch den jeweiligen Bürgermeister oder in Sonderfällen durch einen Beisitzer bzw. den Stadtrichter vertreten. Die “Mitterdienste” des Rates sind bis zum Ende des 19. Jahrhunderts nachweisbar, was sich aber dann als eine rein formale Angelegenheit darstellte, da der Besitz längst zum Gegenstand bürgerlichen Rechts geworden war.

 

Der Hof

Der Hof wurde seit 1595 vom Zwenkauer Rat als Ganzes an einen finanzkräftigen Interessenten verpachtet (verkauft).

Folgende “Besitzer” sind nach 1595 überliefert (die den Hof zumeist nicht selbst bewirtschafteten, sondern Verwalter einsetzten):

  • 1620 bis 1700 die Frau des Georg v. Schlegel
  • 1712 angebl. Ein Frl. v. Berlepsch
  • 1734 Maria Elisabeth Meintz, gebKühlhorn (+ 1759, dann Verkauf durch Kühlhorns Erben)
  • 1759 bis 1776 Christian Hellriegel
  • 1776 bis 1784 Johann Gottlob Böhne (Stadtrichter)
  • 1784 bis 1787 dessen Frau
  • 1784 bis 1798 Friederike Christiane Verciani, geb Curtius (Ehefrau eines bekannten Leipziger Kaufmannes)
  • 1798 bis 1815 Theodora Sophia Constantine Oehme (Witwe eines Dresdner Arztes und Tochter des Leipziger Buchhändlers und Verlegers Johann Gottlob Immanuel Breitkopf)
  • 1815 bis 1822 Christine Louise Schnuphase, geb Rosentreter (Witwe eines Merseburger Oeconomieamtmanns)
  • 1822 bis 1832 Sohn Carl Gottlieb Schnuphase
  • 1832 bis 1855 Karl Moritz Papsdorf
  • 1855 bis 1859 Robert Thieme
  • 1859 bis 1862 Arno Oehler (RG Imnitz)
  • 1862 bis 1865 Alexander Anger (RG Eythra)
  • 1865 bis 1880 Friedrich Wilhelm Dietze (Viehhändler)/dessen Witwe
  • 1880 bis 1897 Eduard Plaul
  • 1897 bis 1957 Friedrich Bernhard Dietze (Ziegelei-/spät. Sandgrubenbesitzer) und Erben
  • 1957 bis 1982 Jakob Hänsel (Fuhrunternehmer)
  • 1982 bis 2000 Erbengemeinschaft Hänsel/Morisse, Stadt Zwenkau, Bund
  • 2000-2001 Klaus-Peter Schlegel, Ines Tietze
  • Seit 2001 Eigentümergemeinschaft Schlegel, Tietze, Schlegel-Nürnberger, Büttner